Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, dass beim Finanzamt Mühldorf bis spätestens 31.12.2016 folgender Antrag gestellt wird:
In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erkläre ich (Landrat Michael Fahmüller) aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 19.10.2016 im Namen des Landkreises Rottal-Inn, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.