Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 42

Beschluss:

 

Die Unternehmenssatzung für das „Rottal-Inn Kommunalunternehmen“ wird bei § 7 Zuständigkeit des Verwaltungsrates wie folgt ergänzt: „Der Verwaltungsrat ist als vorberatender Ausschuss über grundlegende Änderungen in der medizinischen Zielsetzung und im Leistungsangebot der von der Gesellschaft betriebenen Krankenhäuser zuständig“.