Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die Förderrichtlinie in der vorliegenden Fassung.
Der Zuschussbetrag für jedes förderfähige Mitglied wird auf 2,80 Euro festgesetzt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die Förderrichtlinie in der vorliegenden Fassung.
Der Zuschussbetrag für jedes förderfähige Mitglied wird auf 2,80 Euro festgesetzt.