Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird flächendeckend in zwei Stufen an allen Regelschulen sowie den weiterführenden Schulen im Landkreis Rottal-Inn entsprechend der als Anlage beigefügten Darstellung eingeführt.

 

In der ersten Stufe sind zum 01.09.2015 folgende Projekte vorgesehen:

 

Standort

Schulen, die mit betreut werden

Stunden

 

 

 

Gruppenleitung

15

Grundschule Simbach a. Inn

Grundschule Prienbach, Grundschule Ering

25

Grundschule/Mittelschule Gangkofen

25

Grundschule/Mittelschule Massing

Grundschule Unterdietfurt

25

Realschule/Gymnasium Eggenfelden

30

Realschule/Gymnasium Pfarrkirchen

30

Realschule/Gymnasium Simbach a. Inn

30

 

In der zweiten Stufe soll zum 01.09.2016 Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an den übrigen Schulen eingerichtet werden:

 

Standort

Schulen, die mit betreut werden

Stunden

 

 

 

Gruppenleitung

 

19,5

Grundschule Arnstorf

Grundschule Roßbach

19,5

Grundschule Falkenberg

Grundschule Schönau, Grundschule Malgersdorf

19,5

Grundschule/Mittelschule Bad Birnbach

Grundschule Egglham

19,5

Grundschule/Mittelschule Hebertsfelden

Grundschule Postmünster

19,5

Grundschule/Mittelschule Johanniskirchen

Grundschule Dietersburg

19,5

Grundschule/Mittelschule Kirchdorf a. Inn

Grundschule Julbach, Grundschule Reut

25

Grundschule/Mittelschule Tann

Grundschule Walburgskirchen, Grundschule Zeilarn

25

Grundschule/Mittelschule Triftern

Grundschule Wittibreut

25

Grundschule/Mittelschule Wurmannsquick

Grundschule Mitterskirchen

25

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und Kreistag für die Umsetzung, die Stellen in den Stellenplan im Teilhaushalt 2400 Amt für Jugend und Familie aufzunehmen.

 

Der Landkreis Rottal-Inn setzt voraus, dass von den Sachaufwandsträgern der Schulen entsprechende Räumlichkeiten mit der erforderlichen Sachausstattung (PC, Telefon) kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

Soweit die Voraussetzungen der Richtlinie zur Förderung der JaS des Freistaates Bayern vorliegen, sind durch die Verwaltung des Jugendamtes entsprechende Förderanträge bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.