Sitzung: 12.05.2014 Kreistag
Beschluss:
Der Kreistag beschließt:
1.
Die
Entschädigung für den Stellvertreter des Landrates wird ab 01.05.2014 auf mtl.
1.837,15 Euro brutto festgesetzt.
Außerdem wird im Dezember des laufenden
Jahres eine jährlich einmalige Zuwendung in Höhe des monatlichen
Jahresdurchschnitts (vom 01.12. bis 30.11.) der gesamten Entschädigung
(einschl. Vertretung des Landrates während seiner Abwesenheit) gewährt.
Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.
2.
Für die
Vertretung des Landrates während seiner Abwesenheit werden ab dem 1. Tag der
Vertretung im Amt täglich 121,45 Euro brutto gewährt. § 45 Abs. 1 der
Geschäftsordnung ist zu beachten.
3.
Die
Entschädigungen nach Ziff. 1 und 2 werden im gleichen Maße angepasst, wie die
Gehälter der im öffentlichen Dienst beschäftigten Beamten jährlich ansteigen.
4.
Einvernehmen
mit dem Stellvertreter des Landrates ist herzustellen.