1.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die
Bewilligung der überplanmäßigen, nicht zahlungswirksamen Aufwendung in Höhe von
188.603 Euro bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5061000 „Zuführung
Beihilferückstellung für Beamte“ (§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der GeschO).
2.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die
Bewilligung der überplanmäßigen, nicht zahlungswirksamen Aufwendung in Höhe von
313.347 Euro bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5051000
„Zuführung zu Pensionsrückstellung für Beamte“ (§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der GeschO).