Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1.     Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Bewilligung der überplanmäßigen, nicht zahlungswirksamen Aufwendung in Höhe von 188.603 Euro bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5061000 „Zuführung Beihilferückstellung für Beamte“ (§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der GeschO).

2.     Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Bewilligung der überplanmäßigen, nicht zahlungswirksamen Aufwendung in Höhe von 313.347 Euro bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5051000 „Zuführung zu Pensionsrückstellung für Beamte“ (§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der GeschO).