Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2014 einschließlich ihrer Anlagen in der vorliegenden Fassung auf der Grundlage eines Umlagesatzes für die Kreisumlage von 50 %.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2014 einschließlich ihrer Anlagen in der vorliegenden Fassung auf der Grundlage eines Umlagesatzes für die Kreisumlage von 50 %.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.