Beschluss: zurückgestellt

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der „interne Kassenkredit“ des Landkreises Rottal-Inn in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro soll der Rottal-Inn-Kliniken GmbH auch über den 31.12.2015 hinaus zur Verfügung stehen.

Punkt 2 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt somit ersatzlos.

 

Nr. 3 Unterabsatz 3 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt. Der Landkreis Rottal-Inn gleicht Jahresfehlbeträge, die auf die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die Rottal-Inn-Kliniken GmbH zurückzuführen sind, ab dem Geschäftsjahr 2010 mit einer Summe von maximal gesamt 11,5 Mio. Euro aus, unabhängig wann sie zeitlich anfallen.


Nr. 4 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt.

Der Landkreis Rottal-Inn übernimmt vielmehr auf berechtigte Anforderung der Geschäftsführung der Rottal-Inn-Kliniken GmbH im beihilferechtlich zulässigen Rahmen Bürgschaften oder vergleichbare (Miet-) Haftungserklärungen für von der Gesellschaft neu aufzunehmende Investitionsdarlehen in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro, wenn uns Investitionsdarlehen zur abschreibungskongruenten oder kürzeren Finanzierung der Anschaffung oder Erneuerung von aktivierungsfähigen Wirtschaftsgütern verwendet werden.