Sitzung: 06.05.2013 Kreisausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der „interne Kassenkredit“
des Landkreises Rottal-Inn in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro soll der
Rottal-Inn-Kliniken GmbH auch über den
Punkt 2 des Kreistagsbeschlusses
vom
Nr. 3 Unterabsatz 3 des
Kreistagsbeschlusses vom
Nr. 4 des Kreistagsbeschlusses vom
Der Landkreis Rottal-Inn
übernimmt vielmehr auf berechtigte Anforderung der Geschäftsführung der
Rottal-Inn-Kliniken GmbH im beihilferechtlich zulässigen Rahmen Bürgschaften
oder vergleichbare (Miet-) Haftungserklärungen für von der Gesellschaft neu
aufzunehmende Investitionsdarlehen in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro, wenn uns
Investitionsdarlehen zur abschreibungskongruenten oder kürzeren Finanzierung
der Anschaffung oder Erneuerung von aktivierungsfähigen Wirtschaftsgütern
verwendet werden.