Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

1.    Wir lehnen eine Liberalisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung in der EU ab.

Wir unterstützen grundsätzlich die Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Er ist Grundlage unseres Wohlstands. Jedoch handelt es sich bei der Trinkwasserversorgung um eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge, die nicht alleine unter dem Ziel der Gewinnmaximierung organisiert werden darf.

 

2.    Die Wasserversorgung muss gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in der Eigenverantwortung der Kommunen erfolgen.

Die Wasserversorgung ist bei den Kommunen in guten Händen. Die Kommunen kennen die Versorgungssituation vor Ort und können am besten beurteilen, wie eine sichere und qualitativ hochwertige bürgerfreundliche Versorgung ermöglicht werden kann. Ein weiterer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist nicht akzeptabel.

 

3.    Der Gesetzgeber muss die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur Konzessionsvergabe ablehnen.

Es besteht kein Handlungsbedarf: Gerade in Bayern ist die Trinkwasserversorgung unter den Gesichtspunkten der Qualität und der Erschwinglichkeit für den Bürger bereits vorbildlich geregelt.

4.    Es muss zumindest sichergestellt werden, dass die Kommunen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind.

Wir erkennen an, dass im aktuellen Richtlinienentwurf bereits zahlreiche Ausnahmen im Sinne der Kommunen erreicht worden sind. Trotzdem sollte die öffentliche Trinkwasserversorgung aus der Richtlinie entfernt werden, so dass alle Organisationsformen kommunaler Trinkwasserversorgung fortbestehen können.

 

Der Kreisausschuss fordert die Bayerische Staatsregierung, die Bundesregierung und die Fraktionen im Europäischen Parlament auf, zur geplanten Richtlinie über die Konzessionsvergabe, wie beschrieben, Stellung zu beziehen.