Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt:
1. Wir lehnen eine Liberalisierung der
kommunalen Trinkwasserversorgung in der EU ab.
Wir
unterstützen grundsätzlich die Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Er ist
Grundlage unseres Wohlstands. Jedoch handelt es sich bei der
Trinkwasserversorgung um eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge, die nicht
alleine unter dem Ziel der Gewinnmaximierung organisiert werden darf.
2. Die Wasserversorgung muss gemäß dem
Subsidiaritätsprinzip in der Eigenverantwortung der Kommunen erfolgen.
Die
Wasserversorgung ist bei den Kommunen in guten Händen. Die Kommunen kennen die
Versorgungssituation vor Ort und können am besten beurteilen, wie eine sichere
und qualitativ hochwertige bürgerfreundliche Versorgung ermöglicht werden kann.
Ein weiterer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist nicht akzeptabel.
3. Der Gesetzgeber muss die von der Kommission
vorgeschlagene Richtlinie zur Konzessionsvergabe ablehnen.
Es
besteht kein Handlungsbedarf: Gerade in Bayern ist die Trinkwasserversorgung
unter den Gesichtspunkten der Qualität und der Erschwinglichkeit für den Bürger
bereits vorbildlich geregelt.
4. Es muss zumindest sichergestellt werden,
dass die Kommunen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind.
Wir
erkennen an, dass im aktuellen Richtlinienentwurf bereits zahlreiche Ausnahmen
im Sinne der Kommunen erreicht worden sind. Trotzdem sollte die öffentliche
Trinkwasserversorgung aus der Richtlinie entfernt werden, so dass alle
Organisationsformen kommunaler Trinkwasserversorgung fortbestehen können.
Der
Kreisausschuss fordert die Bayerische Staatsregierung, die Bundesregierung und
die Fraktionen im Europäischen Parlament auf, zur geplanten Richtlinie über die
Konzessionsvergabe, wie beschrieben, Stellung zu beziehen.