Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss fordert von den im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, in das neue LEP eine klare Festlegung für den Erhalt der kommunalen Wasserversorgung einzufügen. Dazu muss das im bisherigen Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten (vgl. LEP 2006: 3.2.2.5 „(Z) Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben“) auch in das neue LEP übernommen werden.

Die Umformulierung des Grundsatzes zum Tiefengrundwasser relativiert den Schutz des Tiefengrundwassers erheblich. Jede Nutzung von Tiefengrundwasser kann zu einem beschleunigten Mengenumsatz und damit zu einer beschleunigten Tiefenverlagerung von Schadstoffen aus oberflächennahen Grundwasservorkommen führen. Insoweit fordern wir das Mineralwasser als Beispiel für eine höherwertige Nutzung zu streichen. Dieses erfüllt in keiner Weise die Kriterien eines höherwertigen Zweckes.