Beschluss:
Der Kreisausschuss fordert
von den im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, in das neue LEP eine klare
Festlegung für den Erhalt der kommunalen Wasserversorgung einzufügen. Dazu muss
das im bisherigen Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die
Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten (vgl. LEP 2006: 3.2.2.5
„(Z) Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der
Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben“) auch in das neue LEP
übernommen werden.
Die Umformulierung des
Grundsatzes zum Tiefengrundwasser relativiert den Schutz des Tiefengrundwassers
erheblich. Jede Nutzung von Tiefengrundwasser kann zu einem beschleunigten
Mengenumsatz und damit zu einer beschleunigten Tiefenverlagerung von
Schadstoffen aus oberflächennahen Grundwasservorkommen führen. Insoweit fordern
wir das Mineralwasser als Beispiel für eine höherwertige Nutzung zu streichen.
Dieses erfüllt in keiner Weise die Kriterien eines höherwertigen Zweckes.