Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 11

Der Kreistag beschließt, die internistische Grundversorgung am Krankenhaus Pfarrkirchen im engen Zusammenhang mit der krankenhausplanerisch genehmigten akutgeriatrischen Versorgung und im Rahmen der vom Ministerium genehmigten Gesamtbettenzahl an diesem Standort weiter vorzuhalten.

 

Die „Wiederimplementierung“ einer internistischen Grundversorgung am Krankenhausstandort Simbach am Inn kann aufgrund der aus Sicht der niedergelassenen Ärzte und des Rettungsdienstes notwendigen personellen und technischen infrastrukturellen Anforderungen, die sich nicht mit der Meinung der Bürgerinitiative nach einer „internistischen Grundversorgung, ohne Intensivbetten“ decken, bei gleichzeitiger Beachtung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, zu der der Landkreis aufgrund der Regelungen in Art. 55 Abs. 2 LKrO verpflichtet ist, nicht erfolgen.