Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2013 einschließlich ihrer Anlagen in der vorliegenden Fassung auf der Grundlage eines Umlagesatzes für die Kreisumlage von 51,0 %.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2013 einschließlich ihrer Anlagen in der vorliegenden Fassung auf der Grundlage eines Umlagesatzes für die Kreisumlage von 51,0 %.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.