Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt
den Jahresabschluss 2009 mit Anhang, Anlagen und Rechenschaftsbericht gem. Art.
88 Abs. 2 Landkreisordnung in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt
den Jahresabschluss 2009 mit Anhang, Anlagen und Rechenschaftsbericht gem. Art.
88 Abs. 2 Landkreisordnung in der vorgelegten Form zur Kenntnis.