Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen.
Der Landkreis Rottal-Inn als Gesellschafter
der Rottal-Inn-Kliniken GmbH setzt sich dafür ein, an den Krankenhäusern
Pfarrkirchen und Simbach a. Inn eine möglichst wohnortnahe internistische
stationäre Grundversorgung und eine chirurgische ambulante Versorgung von 7:00
Uhr bis 22:00 Uhr zu gewährleisten, auch wenn die geforderten Leistungen über
den Krankenhausplan des Freistaates Bayern hinausgehen, nicht förderfähig sind
und somit vom Krankenhausträger selbst finanziert werden müssen.