Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0

Beschluss:

Ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 1.754.340,07 €  bei Teilhaushalt 13.00 (1300/1341100/5315000 Zuschüsse an verbundenen Unternehmen) im Rahmen der Gesamtdeckung wird bewilligt (§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der GeschO).