Beschluss:
Der Landkreis Rottal-Inn
beteiligt sich an der Einführung der Ehrenamtskarte. Die persönlichen
Voraussetzungen ergeben sich aus den Vorgaben des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,
Akzeptanzstellen und Vergünstigungen im Landkreis Rottal-Inn sollen von der
Verwaltung veröffentlicht werden.