Beschluss:
Die Richtlinien des Landkreises Rottal-Inn für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII werden entsprechend der als Anlage beiliegenden Fassung (Stand 01.07.2012) zum 01.07.2012 geändert.
Beschluss:
Die Richtlinien des Landkreises Rottal-Inn für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII werden entsprechend der als Anlage beiliegenden Fassung (Stand 01.07.2012) zum 01.07.2012 geändert.