Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

Der Kreisausschuss bestellt gemäß Artikel 20 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern die Verwaltungsangestellte Frau Barbara Maier mit Wirkung vom 01.01.2012 für die Dauer von drei Jahren mit deren Einverständnis zur Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rottal-Inn. Die Freistellung für diese Tätigkeit wird auf wöchentlich 12 Stunden festgelegt.

 

Gemäß Artikel 16 Abs. 7 Satz 2 des Gleichstellungsgesetzes wird der Verwaltungsbeamte Karl-Heinz Wimmer mit Wirkung vom 01.01.2012 für die Dauer von drei Jahren mit dessen Einverständnis zum stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rottal-Inn bestellt. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt im Rahmen der Freistellung als Personalratsvorsitzender.