Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt:
1. Das am 16.08.2011 eingereichte Bürgerbegehren
“Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn” wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Der beantragte Bürgerentscheid wird nicht
durchgeführt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt:
1. Das am 16.08.2011 eingereichte Bürgerbegehren
“Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn” wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Der beantragte Bürgerentscheid wird nicht
durchgeführt.