Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der Stadt Pfarrkirchen und dem Landkreis Rottal-Inn über die Gemeinschaftsmaßnahme und genehmigt diese.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 113.410 €. Für die Rechtsabbiegespur von der St 2112 in die Kreisstraße PAN 17 beträgt der Kostenbeitrag des Landkreises Rottal-Inn gemäß Kostenteilungsschlüssel 16.940 €.
Im Haushalt 2012 sind für diese Baumaßnahme aufgrund zusätzlich anfallender Vermessungskosten 19.000 € einzuplanen.