Beschluss:
Der Kreisausschuss beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG für die Landratswahl am 23. Oktober 2011
Herrn Regierungsrat Andreas Buettner zum Kreiswahlleiter und
Herrn Verwaltungsamtsrat Ludwig Zeiler zum Stellvertreter des Kreiswahlleiters.
Beschluss:
Der Kreisausschuss beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG für die Landratswahl am 23. Oktober 2011
Herrn Regierungsrat Andreas Buettner zum Kreiswahlleiter und
Herrn Verwaltungsamtsrat Ludwig Zeiler zum Stellvertreter des Kreiswahlleiters.