Beschluss:
Die Grundpauschale für die Tagespflege wird zum 01.07.2011 von derzeit
368 € auf 390 € angehoben.
Ab 01.07.2011 beträgt der Kostenbeitrag der Eltern ab dem zweiten Kind
jeweils 50 % des Betrages für das erste Kind.
Beschluss:
Die Grundpauschale für die Tagespflege wird zum 01.07.2011 von derzeit
368 € auf 390 € angehoben.
Ab 01.07.2011 beträgt der Kostenbeitrag der Eltern ab dem zweiten Kind
jeweils 50 % des Betrages für das erste Kind.