Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Rottal-Inn als örtlicher Träger der Sozialhilfe verzichtet auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für die Jahre 2005 bis 2008 gegenüber dem Bezirk als überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die sich möglicherweise aus dem im Regelsatz enthaltenen Wert der freien Mittagessen ergeben können.