Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den
Ergebnissen der energetischen Untersuchung aller landkreiseigenen Gebäude und
beauftragt die Verwaltung bei der Planung und Umsetzung künftiger Maßnahmen im
Hochbaubereich (inkl. Instandhaltung) die Ergebnisse der Untersuchung zu
berücksichtigen, soweit die finanziellen Mittel dafür bereit gestellt werden
können.
Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich im Kreisausschuss eine
vergleichende Darstellung der Energiekosten je Liegenschaft vorzulegen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, Anfang
des Jahres 2011 einen Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit für die fachliche Begleitung der Umsetzung
der Ergebnisse der energetischen Untersuchung zu stellen.