Beschluss:
Der Kreisausschuss hat Kenntnis von der Sach- und Rechtslage der beabsichtigten Grenzänderung und erklärt sein Einverständnis, dass
a)
in die Gemeinde Haarbach, Gemarkung Haarbach,
aus der
b) das Gebiet der Landkreise Passau und Rottal-Inn entsprechend geändert wird.
c) im Umgliederungsgebiet das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft tritt.