Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Rottal-Inn beschließt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das folgende einheitliche Maßnahmenpaket für die Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn gemeinnützige GmbH (nachfolgend auch „Gesellschaft“)

 

1.       Das Stammkapital der Gesellschaft wird von EUR 184.100,00 um EUR 1.815.900,00 auf EUR 2.000.000,00 im Wege einer Bareinlage erhöht.

 

2.       Der von der Gesellschaft flexibel ausnutzbare „interne Kassenkredit“ des Landkreises Rottal-Inn in Höhe von bis zu EURO 8.000.000,00 steht der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin unverzinslich und ohne die Stellung von Sicherheiten mit den Maßgaben zur Verfügung, dass

 

a)       die vollständige oder teilweise Inanspruchnahme des internen Kassenkredits nicht davon abhängt, ob und dass der Landkreis selbst über einen entsprechenden Finanzmittelbestand verfügt;

 

b)       der Landkreis Rottal-Inn mit seinen Ansprüchen auf Rückforderung von (auch Teil-) Beträgen im Rang hinter alle übrigen Gläubiger in der Weise zurücktritt, dass die Gesellschaft zur (auch Teil-) Rückzahlung berechtigt ist, der Landkreis diese aber nicht fordern kann („Rangrücktritt“) und

 

c)       ein Teilbetrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 zum 31.12.2014 und ein weiterer Teilbetrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 zum 31.12.2015 jeweils als andere Zuzahlungen zur Erhöhung der Kapitalrücklage verwendet wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Saldo des internen Kassenkredits zum Zeitpunkt der (Teil-) Umwandlung in eine Kapitalrücklage jeweils mindestens EURO 4.000.000,00 beträgt. Nach Umwandlung der Beträge in eine Kapitalrücklage reduziert sich der interne Kassenkredit betragsgleich.

 

Insoweit ersetzt das Maßnahmenpaket den Beschluss des Kreisausschusses vom 08.02.2006.

 

3.       Der im Geschäftsjahr 2008 von der Gesellschaft erwirtschaftete Jahresfehlbetrag wird in Höhe des bisher noch nicht ausgeglichenen Betrags von EUR 3.109.158,91 vom Landkreis Rottal-Inn ausgeglichen, die entsprechende Auszahlung ist sofort fällig.

 

Der im Geschäftsjahr 2009 von der Gesellschaft erwirtschaftete Jahresfehlbetrag wird vom Landkreis Rottal-Inn in Höhe des Teilbetrags ausgeglichen, der auf die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse entfällt, maximal bis zur Höhe von EUR 6.950.000,00. Der Ausgleichbetrag für 2009 wird in Höhe von EUR 4.950.000,00 mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 (also im Jahr 2010), im Übrigen mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 (also im Jahr 2011) fällig.

 

Jahresfehlbeträge, die auf die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die Gesellschaft zurückzuführen sind, werden vom Landkreis Rottal-Inn für die Geschäftsjahre 2010 bis einschließlich 2014 mindestens in der Höhe ausgeglichen, in der sie sich aus dem jeweils festgestellten Wirtschaftsplan für diese Jahre ergeben, maximal bis zur Höhe von

 

EUR          5.100.000,00     für das Geschäftsjahr 2010,

EUR          3.800.000,00     für das Geschäftsjahr 2011,

EUR          1.800.000,00     für das Geschäftsjahr 2012,

EUR            800.000,00     für das Geschäftsjahr 2013,

EUR                      0,00     für das Geschäftsjahr 2014.

 

Die Auszahlung der Ausgleichsleistungen für die Jahre 2010 bis 2014 wird jeweils fällig, sobald der Jahresabschluss der Gesellschaft für das entsprechende Geschäftsjahr festgestellt ist.

 

Soweit sich aus dem Maßnahmenpaket nichts anderes ergibt, bleiben der Betrauungsakt vom 30.12.2008 bzw. der Betrauungsakt vom 22.12.2009 unberührt.

 

4.       Der Übernahme von Bürgschaften oder vergleichbaren (Mit-) Haftungserklärungen für von der Gesellschaft neu aufzunehmende Investitionsdarlehen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 in den Jahren 2010, 2011 und 2012 wird zugestimmt. Diese Investitionsdarlehen dürfen zur abschreibungskongruenten oder kürzeren Finanzierung der Anschaffung oder Erneuerung von aktivierungsfähigen Wirtschaftsgütern verwendet werden.

 

5.       Bestehende Bürgschaft und (Mit-) Haftungserklärungen des Landkreises Rottal-Inn für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die zur Absicherung eines Kontokorrentkreditrahmens über insgesamt bis zu EUR 8.023.700,00 bereits übernommenen Bürgschaften.

 

6.       Die folgenden bilanziellen Maßnahmen im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2009 werden beschlossen bzw. ihnen wird zugestimmt:

 

a.       Geänderte bilanzielle Behandlung der in Vorjahren geleisteten Investitionszuschüsse des Landkreises (Entnahme aus der Kapitalrücklage und Einstellung in den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe von EUR 6.700.414,01, dies entspricht dem anteiligen Restbuchwert der mit diesen Investitionszuschüssen geförderten Vermögensgegenstände zum 01.01.2009)

 

b.       Verrechnung des „Ausgleichsposten für die Eigenmittelförderung“ in Höhe von EUR 207.397,98 mit der Kapitalrücklage.

 

Die Landrätin wird mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt, insbesondere dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit und der Abgabe der erforderlichen Erklärungen gegenüber der Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn gemeinnützige GmbH und Dritten.