Beschluss:
1. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus stimmt dem vorliegenden Spielplan für das Kalender-
jahr 2010 des Theaters an der Rott zu.
2. Das spielplanabhängige Budget für das Theater an der Rott gem. § 5 Abs. 3 des Intendanten-
vertrages wird für das Haushaltsjahr 2010 in der vorliegenden Fassung festgelegt.
Die Sachkonten im Budget sind gegenseitig deckungsfähig. Sofern überplanmäßige Erträge/
Einzahlungen bzw. Einsparungen bei den Aufwendungen/Auszahlungen bei anderen Positionen
des Theaterhaushaltes insgesamt entstehen, so können diese für eine Erhöhung des spielplan-
abhängigen Budgets herangezogen werden unter der Voraussetzung, dass der im Haushalt
2010 für das Theater an der Rott insgesamt veranschlagten Zuschussbedarf einschließlich der beschlossenen Änderungen eingehalten wird.