Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Für die Jahre 2005 und 2006 wird von der Rückforderung abgesehen. Für diesen Zeitraum steht der Stadt Eggenfelden ein gewisser Vertrauensschutz zu, da im Jahre 2002 von Seiten des Landkreises telefonisch das Einverständnis mit der Zuschlagszahlung erteilt wurde.

 

Für die Jahre 2007 und 2008 besteht aufgrund des geführten Schriftverkehrs kein Vertrauensschutz mehr, so dass der gezahlte Zuschlag für das Jahr 2007 in Höhe von 2.606,40 Euro zurückzuzahlen ist.