Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt maximale Mehrkosten durch den Bezug von Ökostrom von 5 % gegenüber dem herkömmlichen Strom.
Darüber hinaus beschließt der Kreisausschuss innerhalb der Ökostromangebote folgende Kriterien für den Ökostrom:
- Mindestanteil Ökostrom (= Strom aus erneuerbaren Energien): 100 %
- Mindestanforderung CO2-Minderung gegenüber Referenzwert nach dem GEMIS-Modell: 30 %
- Gewichtung Angebotspreis: 79 %
- Gewichtung CO2-Minderung (über 30 %): 21 %
Die Verwaltung wird beauftragt die europaweite Ausschreibung und Vergabe unter diesen Bedingungen durchzuführen.