Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt maximale Mehrkosten durch den Bezug von Ökostrom von 5 % gegenüber dem herkömmlichen Strom.

 

Darüber hinaus beschließt der Kreisausschuss innerhalb der Ökostromangebote folgende Kriterien für den Ökostrom:

 

  1. Mindestanteil Ökostrom (= Strom aus erneuerbaren Energien): 100 %
  2. Mindestanforderung CO2-Minderung gegenüber Referenzwert nach dem GEMIS-Modell: 30 %
  3. Gewichtung Angebotspreis: 79 %
  4. Gewichtung CO2-Minderung (über 30 %): 21 %

 

Die Verwaltung wird beauftragt die europaweite Ausschreibung und Vergabe unter diesen Bedingungen durchzuführen.