Beschluss:
Der Landkreis
Rottal-Inn weist als Gesellschafter der kreiseigenen Kreiskrankenhäuser gGmbH
die vom Kreistag bestimmten Aufsichtsratsmitglieder an, im Rahmen ihrer
Beratungsfunktion darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung die Anbindung
der Patiententelefone auf die Rufnummerngasse “0180-5” so schnell wie möglich
beendet.