Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Sofern für Baumaßnahmen des Landkreises im Rahmen des Konjunkturpaketes II Zuwendungen des Staates gewährt werden, gilt für deren haushaltsmäßige Abwicklung folgendes:

 

1.         Maßnahmen, die bereits ganz oder teilweise im Kreishaushalt einschließlich Finanzplanung eingeplant sind, können im Falle einer staatlichen Förderung durchgeführt werden soweit die Höhe der bisher hierfür eingeplanten Eigenmittel auch bei der Förderung nicht überschritten wird. Sollten zusätzliche Eigenmittel erforderlich sein, so können diese durch Einsparung von Eigenmitteln bei anderen Maßnahmen ausgeglichen werden.

 

2.         Maßnahmen, die bisher nicht im Kreishaushalt einschließlich Finanzplanung eingeplant sind, können im Falle einer staatlichen Förderung durchgeführt werden sofern hierfür erforderliche Eigenmittel durch Einsparung von Eigenmitteln bei anderen Maßnahmen ausgeglichen werden.

 

Vorstehende Regelung gilt für die vom Kreisausschuss gemäß Beschluss vom 18.03.2009 genannten Maßnahmen.