Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dass die im so genannten Monti-Paket aufgeführten Kriterien für kommunale Ausgleichszahlungen an Unternehmen mit Gemeinwohlverpflichtungen beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn gGmbH fließen dürfen, wie die Gemeinwohlverpflichtung des Landkreises Rottal-Inn infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht. Der Landkreis Rottal-Inn betraut die Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn gGmbH mit dem als Anlage 1 beigefügten Akt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.