Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss bestellt gemäß Artikel 20 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern die Verwaltungsangestellte Frau Barbara Maier mit Wirkung vom 01.01.2009 für die Dauer von drei Jahren mit deren Einverständnis zur Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rottal-Inn. Die Freistellung für diese Tätigkeit wird auf wöchentlich 10 Stunden festgelegt.

 

Gemäß Artikel 16 Abs. 7 Satz 2 des Gleichstellungsgesetzes wird die Verwaltungsangestellte Roswitha Dorfner mit Wirkung vom 01.01.2009 für die Dauer von drei Jahren mit deren Einverständnis zur stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rottal-Inn mit einer Freistellung von 5 Wochenstunden bestellt.