Beschluss:
Die bisher geltenden
Förderrichtlinien des Landkreises Rottal-Inn für die Förderung ambulanter
Pflegedienste werden aufgehoben.
Der Kreisausschuss beschließt die Richtlinien zur Förderung von ambulanten Pflegediensten im Landkreis Rottal-Inn entsprechend beiliegender Fassung rückwirkend zum 01.01.2007.