Beschluss 1:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2023 einschließlich ihrer Anlagen in der vorliegenden Fassung auf der Grundlage eines Umlagesatzes für die Kreisumlage von 47,0 %.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.
Beschluss 2:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt den Finanzplan in der dem Landkreishaushalt 2023 beiliegenden Fassung.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.