Beschluss:
1.
Der
Landkreis Rottal-Inn übernimmt vom 01.01.2023 bis 31.12.2029 die
Geschäftsführung für den Verein Lokale Aktionsgruppe Landkreis Rottal-Inn e. V.
Der Landrat (bzw. die Verwaltung) wird beauftragt, die entsprechende
Vereinbarung mit der LAG abzuschließen.
2.
Sollte
die LAG Landkreis Rottal-Inn e. V. in der Förderperiode 2023-2027 wieder als
LEADER-LAG anerkannt werden, wird der Landkreis Rottal-Inn beauftragt, eine
Förderung für das LAG-Management gemäß der dann geltenden Förderrichtlinie zu
beantragen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Landkreis Rottal-Inn, die
notwendigen Kofinanzierungsmittel zu erbringen.