Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

1.     Der Landkreis Rottal-Inn übernimmt vom 01.01.2023 bis 31.12.2029 die Geschäftsführung für den Verein Lokale Aktionsgruppe Landkreis Rottal-Inn e. V. Der Landrat (bzw. die Verwaltung) wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit der LAG abzuschließen.

 

2.     Sollte die LAG Landkreis Rottal-Inn e. V. in der Förderperiode 2023-2027 wieder als LEADER-LAG anerkannt werden, wird der Landkreis Rottal-Inn beauftragt, eine Förderung für das LAG-Management gemäß der dann geltenden Förderrichtlinie zu beantragen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Landkreis Rottal-Inn, die notwendigen Kofinanzierungsmittel zu erbringen.