Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt eine Rechnungsprüfungsordnung für den Rechnungsprüfungsausschuss Rottal-Inn. Neben formellen Gesichtspunkten sind folgende Punkte mitaufzunehmen:

 

-       Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit der Prüfberichte

-       Teilnahme des Rechnungsprüfungsamtes an Sitzungen der Kreisgremien

-       Befugnisse und Pflichten des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses

-       Vorlagepflichten und Informationsrechte für Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss

-       Vorlagepflicht der Stellungnahme der Verwaltung an den Rechnungsprüfungsausschuss

-       Behandlung der überörtlichen Prüfberichte und weiterer Prüfberichte im Rechnungsprüfungsausschuss

 

Für die Erstellung eines Entwurfs wird der Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes und der Rechtsabteilung des Landkreises beauftragt.