Beschluss:
Der Kreistag beabsichtigt die Sanierung des
Theaters a. d. Rott und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines
VGV-Verfahrens. Die dadurch ermittelten Architekten und
Fachplaner sollen eine Planung bis max. Lph 4 entwickeln, mit der ein
Förderantrag gestellt werden kann. Wenn durch den genehmigten Förderantrag die
Förderhöhe klargestellt wurde, ist auf Grund der dann vorliegenden Zahlen die
Entscheidung des Kreistags herbeizuführen, ob die Maßnahme umgesetzt werden
kann oder nicht.