Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden
Beschluss:
Der Kreistag beabsichtigt die Sanierung des Theaters a. d.
Rott und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines VGV-Verfahrens. Die dadurch ermittelten
Architekten und Fachplaner sollen eine Planung bis max. Lph 4 entwickeln, mit
der ein Förderantrag gestellt werden kann. Wenn durch den genehmigten
Förderantrag die Förderhöhe klargestellt wurde, ist auf Grund der dann
vorliegenden Zahlen die Entscheidung des Kreistags herbeizuführen, ob die
Maßnahme umgesetzt werden kann oder nicht.